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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die FSG Schäfer GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2019/882 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für folgende Websites:


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die genannten Websites sind derzeit teilweise mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA vereinbar.


Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:

  • Teilweise fehlende Alternativtexte bei Bildern und Grafiken
  • Teilbereiche der Navigation sind aktuell nur eingeschränkt per Tastatur bedienbar
  • Farbkontraste einzelner Elemente entsprechen teilweise noch nicht vollständig den Anforderungen der WCAG
  • Formularfelder sind teilweise noch nicht vollständig barrierefrei beschriftet
  • PDF-Dokumente sind teilweise noch nicht barrierefrei aufbereitet

Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Zugänglichkeit unserer Websites zu verbessern. Die identifizierten Barrieren werden schrittweise innerhalb der nächsten 12 Monate behoben.


Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 13. März 2026 erstellt.

Die Bewertung der Website beruht auf einer Selbstbewertung durch den Websitebetreiber.


Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Websites auffallen oder benötigen Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten, können Sie sich gerne bei uns melden:

FSG Schäfer GmbH
Boschstraße 14
48703 Stadtlohn
Deutschland

Telefon: +49 (0) 2563 / 9395-0
Fax: +49 (0) 2563 / 9395-25

E-Mail: verkauf@fsg-schaefer.de


Marktüberwachungsbehörde

Die Überwachung der Einhaltung der Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes erfolgt durch die zuständigen Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer.

Zentrale Koordinierungsstelle:

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)

Weitere Informationen zur Marktüberwachung werden von den zuständigen Behörden der Bundesländer bereitgestellt.


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