Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen



I. Geltungsbereich, Informationen, Allgemeines

1. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten zwischen uns und unseren Kunden ausschließlich. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, finden abweichende Geschäftsbedingungen keine Anwendung.

2. Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind ausschließlich Unternehmer. Ein Verkauf an Verbraucher findet nicht statt.

a.) Unternehmer im Sinne dieser AGB ist entsprechend § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft (z.B. Aktiengesellschaft, GmbH), die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

b.) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist entsprechend § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, das weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.


II. Vertragsschluss, Kostenvoranschlag, Zahlung

1. Angebote des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher Erklärung durch uns als angenommen.

2. Sofern der Kunde ein verbindliches Angebot von uns wünscht, so ist ein schriftlicher Kostenvoranschlag notwendig. Wir sind für 14 Tage an das unterbreitete Angebot in Form eines Kostenvoranschlages gebunden. Zum Vertragsschluss ist es ausreichend, wenn der Kunde das in Form des Kostenvoranschlages unterbreitete Angebot annimmt. Sofern der suggerierte und in dem Kostenvoranschlag dargelegte Auftrag durch den Kunden nicht erteilt wird, steht es uns frei, eine Gebühr für den Kostenvoranschlag zu erheben. Diese Gebühr wird

jedoch vorher mit dem Kunden abgestimmt und vereinbart.

3. Unsere Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne jeden Abzug fällig. Zahlungsverzug tritt spätestens innerhalb

von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung ein. Die rechtzeitige Zahlung ist nur dann gegeben, wenn der Rechnungsbetrag innerhalb dieser Frist auf einem unserer Geschäftskonten zu dessen endgültiger freier Verfügung eingegangen ist.

4. Ab Verzug wird die offene Forderung mit 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verzinst. Wird ein höherer Zinssatz durch Inanspruchnahme von Bankkrediten etc. nachgewiesen, sind wir jedoch berechtigt, den höheren Zinssatz geltend zu machen.

5. Der Kunde ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

6. Wir behalten uns vor, technische Verbesserungen und durch Weiterentwicklung bedingte Konstruktions- und Rezeptionsänderungen vorzunehmen. Sofern solche technischen Verbesserungen und durch Weiterentwicklungen bedingte Konstruktionsänderungen während der Annahmefrist eines von uns unterbreiteten Angebots erfolgen, so gilt der Vertrag durch uns auch als erfüllt, sofern wir das Produkt in der technisch verbesserten und weiterentwickelten Form liefern und das Produkt den Einsatzzweck erfüllt. Wir sind nicht verpflichtet, Konstruktions- und Rezeptionsänderungen und technische Verbesserungen an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen, sofern die bereits ausgelieferten Produkte nicht mangelhaft sind.

III. Lieferung, Lieferfristen, Gefahrübergang

1. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich ab unseren Lagerstätten. Falls nichts anderes vereinbart wurde, sind Lieferungen kostenpflichtig. Die vereinbarten Termine und Fristen der Lieferung sind bindend. Eine standardmäßige Lieferung erfolgt grundsätzlich nur innerhalb Deutschlands. Lieferungen in das Ausland sind selbstverständlich möglich, bedürfen jedoch einer vorherigen Absprache.

2. Die von uns angegebenen Preise sind Nettopreise zzgl. ggf. anfallender Mehrwertsteuer und Versandkosten.

3. Die Lieferung erfolgt zu den jeweils im Angebot ausgewiesenen Versandkosten. Die Versandkosten werden

ebenfalls also Nettopreis ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen.

4. Der jeweilige Kunde ist verpflichtet, unverzüglich schriftlich mitzuteilen, wenn Umstände eintreten oder ihm

erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die vereinbarten Termine und Fristen nicht eingehalten werden

können.

5. Wird die Ware durch den Kunden zum vereinbarten Zeitpunkt nicht abgenommen, sind wir berechtigt, eine

angemessene Annahmefrist zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten

und den entstandenen Schaden geltend zu machen.

6. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf

den Kunden über.

7. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung bereits

mit Auslieferung der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmten Person (z.B. Spediteur) über.

IV. Höhere Gewalt

a) Ist die Einhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, z. B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhe oder auf ähnliche, nicht von uns zu vertretende Ereignisse, z. B. Streik oder Aussperrung zurückzuführen, so verlängern sich die Fristen um die Zeiten, während derer das vorbezeichnete Ereignis oder seine Wirkung andauern.

b) Wir haften bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unsererseits oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer leicht fahrlässig verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

In anderen Fällen des Verzuges wird unsere Haftung für den Schadensersatz neben der Leistung auf insgesamt 5 % und für den Schadensersatz statt der Leistung (einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen) auf insgesamt 5 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – auch nach Ablauf einer uns gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen.

Diese Beschränkung gilt nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht sogleich ein weiterer Fall nach Satz 1 dieses Absatzes gegeben ist.

Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag nach § 326 Abs. 5 BGB bleibt davon unberührt.

Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

V. Mängelansprüche und Gewährleistung

1. Wir haften für Sachmängel in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unsererseits oder eines Vertreters / Erfüllungsgehilfe sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Unsere Haftung ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in Satz 1 oder Satz 3 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefällen vorliegt. Unbeschadet dessen haften wir nach dem Produkthaftungsgesetz wegen einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen haben. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in Satz 1 oder Satz 3 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.

2. Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferungen - gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt 1 Jahr. Dies jedoch nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Rechtsmängel bei unbeweglichen Sachen), § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke, Sachen für Bauherr), § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) oder § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke oder Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planung oder Überwachungsleistungen hierfür besteht). Die vorstehend in Satz 2 aufgenommenen Fälle unterliefen einer Verjährungsfrist von 3 Jahren. Es finden zudem die handelsrechtlichen Vorschriften Anwendung.

3. Die Verjährungsfristen nach Absatz 2 gelten jedoch mit folgender Maßgabe:

a.) Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen haben.

b.) Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht bei einer grob fahrlässigen

Pflichtverletzung, im Falle - nicht in der Lieferung einer mangelhaften Sache bestehender - schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, in den Fällen einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche geltend auch für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

2. Solange das Eigentum noch nicht auf den Kunden übergegangen ist, hat dieser die gelieferten Sachen pfleglich

zu behandeln. Wir sind unverzüglich zu benachrichtigen, falls die gelieferten Gegenstände gepfändet oder

sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt sind.

3. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsgegenstände im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr

berechtigt. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsgegenstände tritt der Kunde bereits jetzt an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Gegenstände ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden sind. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von uns, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

4. Sofern das Eigentum von uns an den Vorbehaltsgegenständen infolge Vermischung oder Verbindung mit anderen Sachen (§§ 947, 948 BGB) erlischt, so gehen die Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte des Kunden an den vermischten Bestand oder der einheitlichen Sache im Verhältnis des Fakturaendbetrags der Vorbehaltsgegenstände zu der Summe der Fakturaendbeträge der anderen vermischten oder verbundenen Sachen auf uns über. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftrecht des Kunden an den Gegenständen an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt.

5. Zeichnungen, Abbildungen, Kalkulationen, technische Unterlagen und sonstige Beschreibungen die durch uns erstellt worden sind, bleiben unser Eigentum. Sie dürfen Dritten nur in Verbindung mit unserer Zustimmung zur Kenntnis gegeben werden. Wir behalten uns darüber hinaus alle eigentumsrechtlichen und urheberrechtlichen Verwendungsrechte an allen Zeichnungen und Unternehmensunterlagen vor.

VII. Datenschutz

1. Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir zum Zwecke der Rechnungslegung sowie bei Barauszahlungen personenbezogene Daten ggf. durch Vorlage von Ausweisdokumenten erfassen und entsprechend den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes speichern.

2. Wir verwenden die Bestandsdaten der Kunden ausschließlich zur Abwicklung des jeweiligen Vertrages. Alle Daten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) von uns gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt ausschließlich an die im Rahmen der Vertragsabwicklung beteiligten Dienstleistungspartner, wie z.B. an den mit der Lieferung beauftragten Logistik-Partner und das mit Zahlungsangelegenheiten beauftragte Kreditinstitut.

3. Mit dem Vertragsschluss erklärt sich der Kunde mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten entsprechend den vorgenannten Hinweisen einverstanden.

4. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz hat der Kunde ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über seine gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten sowie Widerruf erteilter Einwilligungen wenden Sie sich bitte an unsere oben genannte Geschäftsadresse. Sofern die bei uns zu dem Kunden gespeicherten personenbezogenen Daten unrichtig sind, werden die Daten auf einen entsprechenden Hinweis des Kunden selbstverständlich berichtigt. Die Kunden haben ferner das Recht, ihre Einwilligung in die Speicherung in die personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Im Falle einer entsprechenden Mitteilung werden die zu dem Kunden gespeicherten personenbezogenen Daten gelöscht, es sei denn, die betreffenden Daten werden zur Erfüllung der Pflichten des geschlossenen Vertragsverhältnisses noch benötigt oder gesetzliche Regelungen stehen einer Löschung entgegen.

VIII. Geheimhaltung

1. Der Kunde ist verpflichtet, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Informationen bzw. Kenntnisse, die durch die Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu wahren.

2. Der Kunde darf nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung mit der gemeinsamen Geschäftsbeziehung werben.

IX. Gerichtsstand, anwendbares Recht

1. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, vereinbaren die Parteien den Gerichtsstand Stadtlohn.

2. Hinsichtlich aller Rechte und Pflichten aus dem mit uns abgeschlossenen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. Das UN-Kaufrecht (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

X. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(Stand dieser AGB: 05.03.2020)